Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März beschlossen, dass intensivmedizinisch digital-gestützte Versorgungsnetzwerke wie auch Herz- und Lungenzentren eine elektronische, gemeinsame Dokumentation vorweisen müssen. Zudem wurde die Forderung formuliert, für tele-medizinische Beratungen die Dokumentation von Befund- und Therapieempfehlungen unter Verwendung einer elektronischen Fallakte schriftlich anzufertigen.
Eine konsilbegleitende Dokumentation erfolgt in der RZV-EFA über indikationsspezifisch verfügbare HTML-basierte Formulare, die im Rahmen einer telemedizinischen Betreuung beliebig viele Konsultationsvorgänge abbilden. Zur Sicherung der jeweiligen Dokumentation wird jede Instanz der Formulare in eine PDF/A-Datei überführt. Um auch die für viele Konsultationsvorgänge notwendige Bereitstellung von DICOM-Bildern zu gestatten, wird die RZV-EFA in 2022 um ein DICOM-Archiv erweitert. Erstmals in Deutschland wird dann ein dokumentenbasiertes Aktensystem mit einem gekoppelten Bildarchiv gemäß Vorgaben des IHE-D Cookbooks in den produktivbetrieb gehen. Web-basierte Upload-Portale und DICOM-Viewer, wie auch die Verbindung zu radiologischen Netzwerken, erleichtern so den Zentren wie konsultationsanfordernden Ärztinnen und Ärzten die gemeinsame Betreuung der Patienten.nnDie RZV-EFA wird regelmäßig durch IHE Europe und den Fallaktenverein auf Beachtung der Standards und Informationssicherheitsregelungen geprüft und ist als Dienst auch über die Telematik-Infrastruktur direkt erreichbar. Sie wird inzwischen von über 1.000 Nutzern eingesetzt, die mit mehr als 70.000 Akten mit 300.000 importierten undnangelegten Dokumenten arbeiten.
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